
Vogelschutzzeit ist vorbei: Jetzt dürfen Hecken und Bäume wieder geschnitten werden
Mit dem Ende des Septembers endet auch die gesetzlich festgelegte Vogelschutzzeit – und damit beginnt für Gartenbesitzer, Landschaftspfleger und Kommunen wieder die Zeit der Heckenscheren, Motorsägen und Astschneider. Vom 1. März bis zum 30. September galt laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz ein Schnittverbot für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Bäume, um brütende Vögel und andere Tiere zu schützen. Jetzt darf wieder kräftig zurückgeschnitten werden – aber mit Augenmaß.
Was ist jetzt erlaubt?
Ab dem 1. Oktober dürfen:
• Hecken, Sträucher und Bäume stark zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden.
• Formschnitte und Pflegeschnitte wieder großzügiger ausfallen.
• Bäume gefällt werden – sofern keine kommunalen Baumschutzsatzungen entgegenstehen.
Wichtig: Auch außerhalb der Schutzzeit gilt, dass keine Tiere gestört oder Lebensstätten zerstört werden dürfen. Wer also ein aktives Nest entdeckt, sollte mit dem Schnitt noch warten.
Warum ist der Rückschnitt jetzt sinnvoll?
Der Herbst ist ideal für größere Schnittmaßnahmen:
• Die Pflanzen befinden sich in der Ruhephase und treiben im Frühjahr kräftiger aus.
• Die Sicht auf die Struktur der Gehölze ist besser – abgestorbene oder sich kreuzende Äste lassen sich leichter erkennen.
• Krankheiten und Pilze können durch gezielte Schnitte eingedämmt werden.
Tipps für den fachgerechten Rückschnitt
• 🌿 Verwenden Sie professionelles, sauberes Werkzeug – das schont die Pflanzen und sorgt für präzise Ergebnisse.
• 🐞 Achten Sie auf überwinternde Insekten in hohlen Stängeln oder Rindenspalten.
• 🌳 Bei größeren Bäumen oder schwer zugänglichen Stellen empfiehlt sich die Unterstützung durch Fachbetriebe.
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